Tätigkeitsbereich

Betreuungstätigkeiten

Haushaltsnahe Dienstleistungen
:

  • Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Reinigungstätigkeiten,
  • Erledigung von Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches
  • (Einkauf, Post, Behörde),
  • Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen,
  • Sorgetragung für ein gesundes Raumklima,
  • Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, u.a.)
  • Betreuung von Tieren und Pflanzen

 

Unterstützung bei der Lebensführung:

  • Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufes und bei alltäglichen Verrichtungen

 

Gesellschafterfunktion:

  • Konversation führen, Gesellschaft leisten
  • Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte,
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

Führung eines Haushaltsbuches und Tätigkeitsbericht:

mit genauen Aufzeichnungen über alle für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben sowie ein Bericht über alle Tätigkeiten (Aufbewahrungsfrist 2 Jahre)

Vorbereitung auf einen Ortswechsel:

wie etwa Besuch, Urlaub oder Spitalsaufenthalt

Pflegerische Tätigkeiten ohne Aufsicht

Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen Betreuerinnen ohne Aufsicht durchführen, solange keine medizinischen Gründe dagegen vorliegen:

  • Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Baden, Benutzen der Toilette, des Leibstuhls und Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten)
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen

 

Ärztliche Tätigkeiten

Folgende ärztliche Tätigkeiten dürfen nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder durch einen Arzt durchgeführt werden:

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen
  • Blutentnahme aus Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegel mittels Teststreifen
  • Einfache Wärme-und Lichtanwendungen